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Wintersünden


Mit fallenden Temperaturen steigt das Unfallrisiko. Deshalb gelten im Winter spezielle Verkehrsregeln. Wer sich nicht daran hält, dem drohen saftige Strafen.

Der Winter naht und mit ihm frostige Temperaturen, Schnee und Glätte. Die Sommerreifen müssten schon eingemottet sein. Denn in Deutschland gilt seit 2010 eine sogenannte situative Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder.

 

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerpneus unterwegs ist, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Wird zusätzlich der Verkehr dadurch behindert, erhöht sich die Summe auf 80 Euro plus einen weiteren Punkt.

 

Reifenprofil

 

Bei den Winterreifen muss auch auf das Reifenprofil geachtet werden. Sind es weniger als 1,6 Millimeter, fallen Bußgelder zwischen 50 und 125 Euro an. Soweit sollte man es aber gar nicht erst kommen lassen. Für maximale Fahrsicherheit rät die Gesellschaft für Technische Überwachung, nicht mit einem Profil unter vier Millimetern zu fahren.

 

Strenge Regeln für Kettenträger

Richtig teuer kann es auf Strecken mit Schneekettenpflicht werden. Wer trotz Vorschrift erst gar keine Traktionshelfer anlegt, wird mit 20 Euro verwarnt.
Auf diesen Strecken gilt Tempo 50 für Autos mit aufgezogenen Ketten. Schon zehn Kilometer pro Stunde zu schnell kosten den Fahrer 760 Euro. Hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

 

Sicht frei

Auch wer es kuschelig warm im Auto mag, sollte den Motor nicht warmlaufen lassen. Denn das schadet nicht nur dem Motor, sondern wird auch mit zehn Euro Verwarnungsgeld bestraft. Gleiches gilt für Gucklöcher: Wer die Frontscheiben nicht ausreichend von Frost und Schnee befreit, kann mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Autofahrer sollten sich auch versichern, dass Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und Kennzeichen vor Fahrtbeginn gut zu erkennen sind. Schneedecken auf dem Autodach oder der Motorhaube bestraft die Polizei ebenfalls mit zehn Euro, da herabfallende Schneemengen den Verkehr oder die eigene Sicht behindern können.

Wichtiger Hinweis für Frostbekämpfer: Finger weg von Utensilien wie beheizbaren Eiskratzern oder Türschlossenteisern, Heizlüfter oder selbst gemixtem Wischwasser mit Spülmittel. Diese Methoden machen wenig Sinn und zeigen kaum bis gar keine Wirkung.

 

Licht- und Wischwasserregelung

Für den Einsatz von Nebelschlussleuchten gilt: Ist die Sichtweite erheblich beeinträchtigt und unter 50 Metern, dürfen diese eingeschaltet werden. Wer sie früher anmacht, riskiert 50 Euro. Tipp zum Einschätzen der Entfernung: Der Abstand zweier Leitpfosten hilft zur Orientierung, denn er beträgt auf gerader Strecke 50 Meter.

Auch beim Scheibenwischwasser lauert eine Bußgeldfalle. Ist es bei einer Verkehrskontrolle eingefroren, will die Polizei 20 Euro haben. Günstiger und vor allem sicherer sind die regelmäßige Kontrolle der Wischwassermenge und die Zugabe von Frostschutz.

 

Quelle: www.meisterhaft.de, Bild: TÜV SÜD

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